Scheidung als Neuanfang: Rechtliche Klarheit und emotionale Stärke für deinen weiteren Weg

Wenn eine Ehe am Ende ist, fühlt sich das oft wie das Scheitern eines Lebensentwurfs an, doch in Wahrheit ist die Scheidung die Chance auf ein selbstbestimmtes und glücklicheres Leben. Mit der richtigen Vorsorge und fundiertem Wissen navigierst du sicher durch diese stürmische Zeit und legst den Grundstein für deine neue Freiheit.

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Der Mut zum ersten Schritt: Die Trennung als Befreiung verstehen

Es schmerzt, wenn Träume zerbrechen und der gemeinsame Weg endet. Doch eine Scheidung ist nicht nur das Ende einer Urkunde, sondern oft die notwendige Konsequenz, um wieder zu sich selbst zu finden. In dieser Phase ist es wichtig, dass du dich nicht von deinen Emotionen überrollen lässt, sondern lernst, diese als Kompass zu nutzen. Du darfst traurig sein, du darfst wütend sein, aber du darfst vor allem eines: nach vorne schauen. Bei Vorsorge-Know-How.de stehen wir dir zur Seite, um die rechtlichen und finanziellen Hürden in überschaubare Schritte zu verwandeln.

Eine Scheidung erfordert Mut – den Mut, die Realität anzuerkennen und die Verantwortung für die eigene Zukunft zu übernehmen. Es geht jetzt darum, deine Interessen zu wahren, ohne den Respekt vor dem ehemaligen Partner zu verlieren. Je klarer du heute handelst, desto schneller kehrst du in ein Leben zurück, das von Frieden und neuer Energie geprägt ist. Wir begleiten dich durch diesen Prozess, damit du aus einer Position der Stärke heraus entscheiden kannst.

In den kommenden Abschnitten erfährst du alles über die Phasen der Trennung, die rechtlichen Fallstricke und wie du dich finanziell so aufstellst, dass dein Neuanfang auf einem soliden Fundament steht. Es ist Zeit, die Regie über dein Leben zurückzugewinnen und die Weichen für ein glückliches Morgen zu stellen.

Das Trennungsjahr: Die gesetzliche Bedenkzeit sinnvoll nutzen

In Deutschland ist die Scheidung untrennbar mit dem Trennungsjahr verbunden. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass eine Ehe nicht im Affekt aufgelöst wird. Dieses Jahr beginnt in dem Moment, in dem ihr Tisch und Bett teilt – also die wirtschaftliche und persönliche Lebensgemeinschaft aufgehoben ist. Das bedeutet nicht zwingend, dass einer sofort ausziehen muss; eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist unter strengen Auflagen (getrenntes Schlafen, getrenntes Wirtschaften) möglich, erfordert aber eiserne Disziplin.

Nutze dieses Jahr aktiv. Es ist die Zeit, in der du alle notwendigen Unterlagen sammeln, Konten trennen und erste Vereinbarungen über den Unterhalt treffen solltest. Das Trennungsjahr ist keine bloße Wartezeit, sondern eine Vorbereitungsphase. Je mehr Punkte ihr als Paar bereits in dieser Zeit gütlich regelt, desto schneller und kostengünstiger wird das spätere Gerichtsverfahren. Es ist eine Phase der emotionalen Entwöhnung und der organisatorischen Neuordnung.

Getrenntleben innerhalb der Wohnung

Wenn ein sofortiger Auszug aus finanziellen Gründen oder wegen der Kinder nicht möglich ist, müssen klare Regeln her. Die Rechtsprechung verlangt eine Trennung von Tisch und Bett. Das bedeutet: kein gemeinsames Kochen, kein gemeinsames Waschen und vor allem kein gemeinsames Schlafzimmer. Es ist ratsam, diesen Zeitpunkt schriftlich festzuhalten, etwa durch eine Bestätigung des Trennungswillens per Einschreiben oder durch Zeugen, um später beim Familiengericht keine Probleme mit dem Nachweis des Trennungsdatums zu bekommen.

In dieser Zeit solltest du auch beginnen, ein Bestandsverzeichnis deines Vermögens zu erstellen. Was gehörte dir vor der Ehe? Was habt ihr gemeinsam angeschafft? Diese Daten sind für den späteren Zugewinnausgleich von entscheidender Bedeutung. Je akribischer du hier vorgehst, desto besser ist deine Verhandlungsposition.

Finanzielle Absicherung: Unterhalt und wirtschaftliche Unabhängigkeit

Die größte Angst bei einer Scheidung ist oft die vor dem finanziellen Abstieg. Wer zahlt wem wie viel? Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Trennungsunterhalt (bis zur Rechtskraft der Scheidung) und dem nachehelichen Unterhalt. Während das Ziel des Trennungsunterhalts die Aufrechterhaltung des während der Ehe gewohnten Lebensstandards ist, gilt nach der Scheidung der Grundsatz der Eigenverantwortung.

Doch keine Sorge: Niemand wird im Regen stehen gelassen. Besonders wenn Kinder im Spiel sind oder ein Partner aufgrund der Ehe lange Zeit nicht gearbeitet hat, gibt es klare gesetzliche Ansprüche. Es ist wichtig, diese Ansprüche frühzeitig geltend zu machen, da Unterhalt in der Regel nicht rückwirkend für die Vergangenheit gefordert werden kann, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Auskunft über das Einkommen.

Der Kindesunterhalt: Das Wohl der Kleinsten sichern

Kinder sind die leidtragenden einer Trennung, und ihre finanzielle Absicherung hat oberste Priorität. Der Kindesunterhalt richtet sich in Deutschland meist nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese gibt je nach Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und Alter des Kindes feste Beträge vor. Wichtig zu wissen: Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Beitrag durch Erziehung und Pflege (Naturalunterhalt), während der andere Elternteil den Barunterhalt leistet.

Hier ist eine vereinfachte Übersicht über die Struktur der Düsseldorfer Tabelle (Stand 2024/2025):

Einkommensgruppe (Netto) 0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre ab 18 Jahre
bis 2.100 € 480 € 551 € 645 € 689 €
2.101 € – 2.500 € 504 € 579 € 678 € 724 €
2.501 € – 2.900 € 528 € 607 € 710 € 758 €
über 5.000 € (Beispiel) 768 € 882 € 1.032 € 1.103 €

Bitte beachte, dass von diesen Beträgen in der Regel das hälftige Kindergeld abgezogen wird, wenn es an den betreuenden Elternteil ausgezahlt wird. Der Selbstbehalt des zahlenden Elternteils muss dabei stets gewahrt bleiben, um dessen eigene Existenz nicht zu gefährden.

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Der Trennungsunterhalt soll die Zeit bis zur Scheidung überbrücken. Hier gilt ein strengerer Maßstab als beim nachehelichen Unterhalt. Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist gesetzlich kaum möglich, um den Partner davor zu schützen, aus emotionalem Druck auf lebensnotwendige Mittel zu verzichten. Nach der Scheidung hingegen musst du nachweisen, warum du nicht für dich selbst sorgen kannst – etwa wegen Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit. Diese Unterhaltsketten sind komplex und sollten unbedingt mit einem Experten besprochen werden.

Vermögenswerte und der Zugewinnausgleich: Wer bekommt was?

Wenn ihr keinen Ehevertrag geschlossen habt, lebt ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis: Das Vermögen wird während der Ehe nicht automatisch gemeinsames Eigentum. Jeder behält das, was er in die Ehe eingebracht hat und was er währenddessen auf seinen Namen erwirbt. Erst bei der Scheidung findet der sogenannte Zugewinnausgleich statt.

Dabei wird verglichen, wie viel Vermögen jeder Partner am Tag der Hochzeit (Anfangsvermögen) und wie viel er am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen) hatte. Die Differenz ist der Zugewinn. Wer mehr Zugewinn erwirtschaftet hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz in Geld auszahlen. Dies kann bei Immobilien oder Firmenbeteiligungen zu großen Herausforderungen führen, weshalb eine frühzeitige Bewertung dieser Werte essenziell ist.

Das Schicksal der gemeinsamen Immobilie

Das gemeinsame Haus ist oft der größte emotionale und finanzielle Streitpunkt. Es gibt mehrere Wege: Einer übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus, das Haus wird verkauft und der Erlös geteilt, oder es bleibt im gemeinsamen Eigentum (was oft zu neuem Konfliktpotenzial führt). Wenn ihr euch nicht einig werdet, droht im schlimmsten Fall die Teilungsversteigerung. Dies sollte unbedingt vermieden werden, da hierbei oft erhebliche finanzielle Verluste entstehen. Eine gütliche Einigung über den Wert und die Übernahme ist fast immer die wirtschaftlich sinnvollere Lösung.

Denke auch an die laufenden Kredite. Die Bank interessiert sich nicht für eure Scheidung; für sie seid ihr meist Gesamtschuldner. Das bedeutet, wenn einer nicht zahlt, holt sich die Bank das Geld vom anderen. Eine Haftlassungsentlassung aus dem Kreditvertrag ist nur mit Zustimmung der Bank möglich und erfordert meist den Nachweis, dass der verbleibende Partner die Raten allein stemmen kann.

Versorgungsausgleich: Die Rente im Blick behalten

Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil des Scheidungsverfahrens. Hierbei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Rentenversicherungen) geteilt. Ziel ist es, dass beide Partner mit den gleichen Rentenansprüchen aus der Ehe gehen, unabhängig davon, wer wie viel gearbeitet hat. Dies ist besonders für Partner wichtig, die wegen der Kindererziehung weniger in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Das Familiengericht führt diesen Ausgleich von Amts wegen durch, es sei denn, ihr habt ihn durch einen notariellen Vertrag ausgeschlossen oder die Ehe war sehr kurz (unter drei Jahren). Unterschätze diesen Punkt nicht: Der Versorgungsausgleich sichert deine Lebensqualität im Alter. Auch wenn die Rente heute weit weg scheint, werden hier die Weichen für deine spätere finanzielle Freiheit gestellt.

Kinder und Scheidung: Liebevoll durch die Krise

Für Kinder bricht bei einer Scheidung ihre Welt zusammen. Es ist deine wichtigste Aufgabe als Elternteil, ihnen das Gefühl zu geben, dass beide Eltern sie weiterhin lieben und für sie da sind. In der Regel bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Scheidung bestehen. Das bedeutet, wichtige Entscheidungen (Schulwahl, Operationen, Umzug ins Ausland) müsst ihr weiterhin gemeinsam treffen. Der Alltag hingegen wird im Rahmen des Umgangsrechts geregelt.

Vermeide es, die Kinder als Boten oder Druckmittel zu benutzen. Ein friedliches Umgangsmodell, sei es das Residenzmodell (Kind lebt bei einem, besucht den anderen) oder das Wechselmodell (Kind lebt abwechselnd bei beiden), erfordert ein hohes Maß an Kommunikation. Je besser ihr als Eltern funktioniert, desto unbeschadeter gehen eure Kinder aus dieser Situation hervor. Inspiration findest du in Beratungsstellen, die euch helfen, eine tragfähige Elternvereinbarung zu treffen.

Sorgerecht vs. Umgangsrecht

Sorgerecht bedeutet die rechtliche Verantwortung für das Kind. Umgangsrecht ist das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen und das Recht des Elternteils auf Zeit mit dem Kind. Das Gericht wird das Sorgerecht nur in extremen Ausnahmefällen einem Elternteil allein übertragen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Konzentriere dich darauf, eine Umgangsregelung zu finden, die dem Rhythmus deiner Kinder entspricht, statt um Prinzipien zu kämpfen.

Die Scheidungskosten: Transparenz schafft Planungssicherheit

Eine Scheidung kostet Geld, aber du kannst die Kosten beeinflussen. Die Kosten setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren zusammen. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert, der wiederum aus dem dreifachen Netto-Monatseinkommen beider Partner sowie dem Umfang des Versorgungsausgleichs und des Zugewinns berechnet wird. Eine einvernehmliche Scheidung, bei der nur ein Partner einen Anwalt nimmt (der andere stimmt lediglich zu), ist die günstigste Variante.

Wenn du über wenig Einkommen verfügst, kannst du Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Dann übernimmt der Staat die Kosten für das Verfahren und den Anwalt, entweder ganz oder in Raten. Lass dich nicht von den Kosten abschrecken – die Investition in deine rechtliche Freiheit ist der erste Schritt zu einem neuen Leben. Eine klare Kostenaufstellung durch deinen Anwalt hilft dir, die finanzielle Belastung einzuplanen.

Listen und Dokumente für den Scheidungsantrag

Um das Verfahren zu beschleunigen, solltest du folgende Dokumente griffbereit haben:

  • Heiratsurkunde (Original oder beglaubigte Abschrift)
  • Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder
  • Ehevertrag (falls vorhanden)
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • Unterlagen zu Rentenanwartschaften (Rentenversicherungsverlauf)
  • Aufstellung über Vermögen und Schulden

Versicherungen und Steuern: Der administrative Check

Nach der Trennung ändern sich viele Rahmenbedingungen. In dem Kalenderjahr, das auf die Trennung folgt, müsst ihr eure Steuerklassen ändern. Aus der Kombination 3/5 oder 4/4 wird für beide die Steuerklasse 1 (oder 2 für Alleinerziehende). Das führt oft zu einem geringeren Netto-Einkommen, was bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden muss. Melde die dauernde Trennung rechtzeitig dem Finanzamt, um böse Nachzahlungen zu vermeiden.

Auch dein Versicherungsschutz muss auf den Prüfstand. Viele Familienversicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz) gelten nach der Scheidung nicht mehr für beide Partner. Wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, braucht oft eigene Policen. Besonders wichtig: Überprüfe die Bezugsberechtigung in deinen Lebensversicherungen und betrieblichen Altersvorsorgen. Oft ist dort noch der Ex-Partner namentlich eingetragen. Ändere dies aktiv, damit im Ernstfall die Menschen begünstigt werden, die dir jetzt am nächsten stehen.

Checkliste für den Versicherungswechsel

  • Krankenversicherung: Wer über den Partner familienversichert war, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft der Scheidung selbst versichern.
  • Haftpflichtversicherung: Derjenige, der nicht Versicherungsnehmer ist, benötigt einen neuen Vertrag.
  • Hausratversicherung: Muss an die neue Wohnsituation und den Wert der Einrichtung angepasst werden.
  • Lebensversicherung: Bezugsrecht prüfen und ggf. auf Kinder oder neue Vertrauenspersonen ändern.

Vorsorge-Vollmachten und Testament: Dein Wille zählt neu

Eine Scheidung macht viele bisherige Vorsorgeregelungen hinfällig oder gefährlich. Hattest du deinem Partner eine Generalvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht erteilt? Diese solltest du umgehend widerrufen und die Originale zurückfordern. Es ist eine beunruhigende Vorstellung, dass ein Ex-Partner in einer medizinischen Notsituation über dein Leben entscheiden könnte, wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist.

Ebenso wichtig ist das Testament. Ehegattentestamente (wie das Berliner Testament) werden mit dem Scheidungsantrag in der Regel unwirksam. Doch das reicht nicht aus: Wenn du stirbst, bevor die Scheidung rechtskräftig ist, erbt dein Partner immer noch nach dem Gesetz. Und selbst danach können Ex-Partner über den Umweg der gemeinsamen Kinder indirekt Zugriff auf dein Erbe erhalten (sogenanntes „Geschiedenen-Testament“). Erstelle ein neues, individuelles Testament, um deine Liebsten wirklich abzusichern und dein Vermögen in deinem Sinne zu verteilen.

Mediation: Der sanfte Weg zur Einigung

Nicht jede Scheidung muss vor Gericht in einer Schlammschlacht enden. Eine Mediation bietet die Möglichkeit, unter Anleitung eines neutralen Dritten eigenständige Lösungen zu finden. Das spart Zeit, schont die Nerven und ist oft deutlich günstiger als ein jahrelanger Rechtsstreit über mehrere Instanzen. In einer Mediation geht es darum, die Bedürfnisse beider Seiten zu sehen und faire Kompromisse zu schließen – besonders wertvoll, wenn ihr als Eltern auch nach der Scheidung verbunden bleibt.

Inspirierend ist der Gedanke, dass ihr eure Geschichte als Paar würdevoll abschließen könnt. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die beim Notar beurkundet wird, kann alle wichtigen Punkte (Unterhalt, Haus, Hausrat, Zugewinn) regeln. Das Familiengericht muss diese Vereinbarung dann nur noch absegnen, was den eigentlichen Scheidungstermin auf ein Minimum reduziert. Es ist der Weg der erwachsenen Verantwortung.

Dein neues Leben: Inspiration für die Zukunft

Wenn der Scheidungsbeschluss im Briefkasten liegt, beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Du hast eine schwere Zeit überstanden und bist daran gewachsen. Nutze diese neue Freiheit, um alte Hobbys wiederzuentdecken, neue Freundschaften zu schließen oder dich beruflich neu zu orientieren. Du bist jetzt der Architekt deines eigenen Glücks. Die Erfahrungen der Scheidung haben dich gestärkt und dir gezeigt, was dir im Leben wirklich wichtig ist.

Sieh die Scheidung nicht als Narbe, sondern als Auszeichnung für deinen Mut, für dein eigenes Wohlbefinden einzustehen. Deine Zukunft ist ungeschrieben und voller Möglichkeiten. Wir bei Vorsorge-Know-How.de freuen uns, wenn wir dir helfen konnten, die rechtlichen Hürden zu meistern, damit du nun befreit durchstarten kannst. Dein Weg geht weiter – und er wird gut.

FAQ: Die häufigsten Fragen zum Thema Scheidung

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren insgesamt?

Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst muss das Trennungsjahr abgelaufen sein. Nach Einreichung des Scheidungsantrags dauert es bei einer einvernehmlichen Scheidung meist zwischen vier und neun Monaten. Der zeitaufwendigste Teil ist oft der Versorgungsausgleich, da die Rententräger die Konten klären müssen. Wenn Streit über den Zugewinn oder den Unterhalt besteht, kann sich das Verfahren über Jahre hinziehen.

Kann ich die Scheidung auch ohne Anwalt einreichen?

In Deutschland herrscht vor den Familiengerichten Anwaltszwang. Das bedeutet, zumindest derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, muss von einem Anwalt vertreten werden. Wenn die Scheidung einvernehmlich ist und der andere Partner dem Antrag lediglich zustimmt, benötigt dieser keinen eigenen Anwalt. Das spart erheblich Kosten. Sobald jedoch eigene Anträge (z. B. zum Unterhalt) gestellt werden sollen, ist ein zweiter Anwalt zwingend erforderlich.

Was kostet eine Scheidung im Durchschnitt?

Die Kosten sind individuell und richten sich nach dem Verfahrenswert. Bei einem durchschnittlichen Nettoeinkommen beider Partner von zusammen 4.000 Euro und einer einvernehmlichen Scheidung liegen die Gesamtkosten (Gericht und ein Anwalt) oft zwischen 2.000 und 3.500 Euro. Je mehr Streitpunkte (Hausrat, Sorgerecht, Zugewinn) gerichtlich geklärt werden müssen, desto höher steigen die Gebühren. Eine außergerichtliche Einigung ist immer die günstigste Wahl.

Was passiert mit meinem Nachnamen nach der Scheidung?

Nach der Scheidung behältst du zunächst den Ehenamen. Du kannst jedoch jederzeit beim Standesamt deinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den du bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hast. Auch das Hinzufügen des Geburtsnamens als Begleitname ist möglich. Es gibt keine Frist für diese Entscheidung; du kannst den Namen auch erst Jahre später ändern lassen. Die Kinder behalten in der Regel ihren Geburtsnamen, eine Namensänderung für Kinder ist an sehr hohe Hürden gebunden.

Muss ich den Ehebruch meines Partners vor Gericht beweisen?

Nein. In Deutschland gilt seit 1977 das Zerrüttungsprinzip. Das Gericht fragt nicht mehr nach der Schuld am Scheitern der Ehe. Es ist völlig unerheblich, ob jemand fremdgegangen ist oder wer die Trennung ausgesprochen hat. Einzig die Tatsache, dass die Ehe zerrüttet ist (nachgewiesen durch das Trennungsjahr), ist entscheidend für den Scheidungsbeschluss. Emotionale Verletzungen werden im rechtlichen Verfahren nicht sanktioniert.

Was ist ein Härtefallantrag bei einer Scheidung?

In ganz extremen Ausnahmefällen kann eine Ehe ohne Einhaltung des Trennungsjahres geschieden werden. Dies ist der Fall, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen würde, die in der Person des anderen Ehegatten liegt. Beispiele hierfür sind schwere körperliche Gewalt, massive Bedrohungen oder fortgesetzte schwere Erniedrigungen. Die Hürden für eine solche Härtescheidung sind jedoch sehr hoch und müssen detailliert bewiesen werden.

Wer bekommt bei der Scheidung den Hund oder die Katze?

Rechtlich gesehen werden Haustiere wie Hausrat behandelt. Wenn ihr euch nicht einig werdet, entscheidet das Gericht nach dem Prinzip der Billigkeit. Dabei spielt eine Rolle, wer sich primär um das Tier gekümmert hat, wer die engere Bezugsperson ist und wer die besseren räumlichen Möglichkeiten für die Haltung hat. Das Tierwohl steht hierbei im Vordergrund, auch wenn die juristische Einordnung als Sache zunächst unromantisch klingt.

Darf ich während des Trennungsjahres bereits einen neuen Partner haben?

Ja, das Privatleben nach der Trennung ist deine Sache. Ein neuer Partner hat keinen direkten Einfluss auf den Scheidungsanspruch. Er kann jedoch Auswirkungen auf den Trennungsunterhalt haben: Wenn du mit einem neuen Partner in einer „verfestigten Lebensgemeinschaft“ lebst (meist nach ca. einem Jahr des Zusammenziehens), kann dein Anspruch auf Unterhalt verwirken. Für das Trennungsjahr an sich ist eine neue Beziehung jedoch kein rechtliches Hindernis.

Muss ich ausziehen, wenn das Haus meinem Partner allein gehört?

Nicht sofort. Während der Trennungszeit hast du einen Anspruch auf die Nutzung der Ehewohnung, wenn du darauf angewiesen bist (z. B. wegen der Kinder) und dem Partner die Überlassung zugemutet werden kann. Erst nach der Scheidung kann der Eigentümer verlangen, dass du ausziehst. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig nach einer eigenen Wohnung zu suchen, um die räumliche Trennung und damit den emotionalen Abschluss zu vollziehen.

Was passiert mit gemeinsamen Schulden bei der Scheidung?

Gemeinsame Schulden bleiben gemeinsame Schulden. Wenn ihr beide einen Kreditvertrag unterschrieben habt, haftet ihr im Außenverhältnis gegenüber der Bank zu 100 Prozent. Im Innenverhältnis (zwischen euch) muss meist derjenige die Raten zahlen, der auch den Gegenwert nutzt (z. B. das Auto). Eine Verrechnung mit Unterhaltsansprüchen ist möglich. Kläre dies unbedingt schriftlich, um nicht Jahre später für die Zahlungsunfähigkeit des Ex-Partners haftbar gemacht zu werden.

Kann eine Scheidung verweigert werden?

Wenn ein Partner die Scheidung ablehnt, kann sie dennoch nach Ablauf von drei Trennungsjahren gegen seinen Willen durchgeführt werden. Dann wird die Zerrüttung unwiderlegbar vermutet. Innerhalb des ersten Jahres nach der Trennung kann die Scheidung nur bei Zustimmung beider oder bei Vorliegen eines Härtefalls erfolgen. Es gibt eine sogenannte „Schutzklausel“, die eine Scheidung in extremen Ausnahmefällen verhindert (z. B. schwere Krankheit des ablehnenden Partners), diese wird in der Praxis jedoch fast nie angewendet.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Dies ist ein Vertrag, in dem ihr alle Angelegenheiten rund um eure Scheidung (Unterhalt, Zugewinn, Hausrat, Wohnung, Sorge- und Umgangsrecht) einvernehmlich regelt. Um wirksam zu sein, muss diese Vereinbarung notariell beurkundet oder im Scheidungstermin zu Protokoll des Gerichts erklärt werden. Sie ist der sicherste Weg zu einer schnellen, friedlichen und kostengünstigen Scheidung und erspart euch viele einzelne gerichtliche Teilverfahren.

Sollte ich mein Testament schon während der Trennung ändern?

Ja, unbedingt. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten erlischt zwar erst mit der Zustellung des Scheidungsantrags unter der Voraussetzung, dass die Voraussetzungen für die Scheidung vorlagen. Dennoch ist es sicherer, bereits nach der Trennung ein neues Testament aufzusetzen. Darin kannst du den Ehegatten bereits ausschließen oder zumindest auf den Pflichtteil setzen, um sicherzustellen, dass dein Vermögen bei deinen Kindern oder anderen Wunschpersonen ankommt.