Gemeinsame Freiheit sicher gestalten: Die optimale Vorsorge für Paare ohne Trauschein
Liebe braucht keine Urkunde, um echt und tief zu sein. Doch während ihr euer Leben ganz nach euren eigenen Regeln gestaltet, lässt euch der Gesetzgeber in vielen Bereichen allein. Hier erfährst du, wie ihr eure Freiheit bewahrt und gleichzeitig ein stabiles Sicherheitsnetz für eure gemeinsame Zukunft knüpft.
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Warum Paare ohne Trauschein ihre Vorsorge selbst in die Hand nehmen müssen
Sich für ein Leben ohne Trauschein zu entscheiden, ist ein starkes Statement für die Individualität und die Kraft der eigenen Gefühle. Ihr seid zusammen, weil ihr es wollt, nicht weil ein Vertrag euch bindet. Doch diese Freiheit hat im deutschen Rechtssystem eine Kehrseite: Unverheiratete Paare gelten vor dem Gesetz in vielen Situationen als Fremde. Es gibt keine automatischen Vertretungsrechte, keine gesetzlichen Erbansprüche und keine Hinterbliebenenrenten. Das bedeutet, dass ihr in Krisenzeiten vor großen Herausforderungen stehen könntet, wenn ihr nicht proaktiv vorsorgt.
Vorsorge für Paare ohne Trauschein ist daher weit mehr als nur Bürokratie – sie ist ein tiefgreifender Akt der Fürsorge und ein echter Liebesbeweis. Indem ihr heute klare Vereinbarungen trefft, sorgt ihr dafür, dass der Partner im Notfall handlungsfähig bleibt, finanziell abgesichert ist und in eurer gemeinsamen Wohnung oder eurem Haus bleiben kann. Es geht darum, das Fundament eures Lebens so zu festigen, dass ihr eure gemeinsame Zeit unbeschwert und mit dem guten Gefühl absoluter Sicherheit genießen könnt.
Auf Vorsorge-Know-How.de begleiten wir dich dabei, diese vermeintlichen Hürden in Chancen zu verwandeln. Wir zeigen dir, wie ihr eure Partnerschaft rechtlich und finanziell auf Augenhöhe gestaltet. Es ist inspirierend zu sehen, wie viel Klarheit und Ruhe einkehrt, sobald die wichtigsten Punkte geregelt sind. Ihr schafft euch eine eigene, maßgeschneiderte Absicherung, die genau zu eurer Lebensphilosophie passt.
Die rechtliche Ausgangslage: Was der Staat regelt und was nicht
In Deutschland gibt es kein Ehe-Light-Modell. Auch wenn ihr seit Jahrzehnten zusammenlebt, gemeinsame Kinder habt und ein Haus besitzt, werdet ihr rechtlich als Einzelpersonen betrachtet. Das Fehlen des Trauscheins bedeutet, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) euch nicht automatisch schützt. Viele Paare wiegen sich in falscher Sicherheit, bis der Ernstfall eintritt. Umso wichtiger ist es, die Unterschiede zwischen der Ehe und der nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu kennen.
Ohne Trauschein gibt es keinen Zugewinnausgleich bei einer Trennung, keine Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und keinen Anspruch auf die Rentenpunkte des Partners im Falle seines Todes. Die folgende Tabelle verdeutlicht die drastischen Unterschiede, die Paare ohne Trauschein durch eigene Verträge und Verfügungen ausgleichen müssen.
| Bereich | Ehepaare (Gesetzlich geregelt) | Paare ohne Trauschein (Handlungsbedarf) |
|---|---|---|
| Erbrecht | Gesetzlicher Erbanspruch vorhanden | Kein gesetzlicher Erbanspruch (Fremde) |
| Erbschaftsteuer | 500.000 Euro Freibetrag | Nur 20.000 Euro Freibetrag |
| Vertretung im Notfall | Notvertretungsrecht (begrenzt) | Keinerlei Vertretungsrecht ohne Vollmacht |
| Hinterbliebenenrente | Witwen-/Witwerrente möglich | Kein Anspruch auf Rentenzahlungen |
| Gemeinsame Kinder | Automatisches gemeinsames Sorgerecht | Sorgerechtserklärung beim Jugendamt nötig |
Das fehlende Notvertretungsrecht für Unverheiratete
Ein besonders kritischer Punkt ist die medizinische Notfallsituation. Seit Anfang 2023 gibt es zwar ein eingeschränktes Notvertretungsrecht für Ehegatten, doch dieses gilt explizit nicht für Paare ohne Trauschein. Liegt dein Partner im Krankenhaus und kann sich nicht äußern, darfst du ohne schriftliche Vollmacht weder medizinische Entscheidungen treffen noch Auskünfte über seinen Zustand verlangen. Die Ärzte unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten – und zu diesen Dritten gehörst du rechtlich gesehen leider auch.
Die medizinische und rechtliche Notfallvorsorge
Wenn ihr füreinander da sein wollt, wenn es darauf ankommt, müsst ihr euch gegenseitig die Stimme geben. Das geschieht durch zwei wesentliche Dokumente: die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Diese Papiere sind für Paare ohne Trauschein absolut unverzichtbar. Sie stellen sicher, dass ihr in schweren Stunden nicht von Gerichten oder fremden Betreuern fremdbestimmt werdet.
Es ist ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass der Mensch, der dich am besten kennt, an deiner Seite steht und deine Wünsche vertritt. Diese Dokumente sind wie ein Schutzschild für eure Intimität und eure gemeinsamen Entscheidungen. Sie geben euch die Souveränität zurück, die das Gesetz euch vorenthält.
Die Vorsorgevollmacht: Eure gegenseitige Legitimation
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du, wer für dich handeln darf, wenn du dazu selbst nicht mehr in der Lage bist. Für Paare ohne Trauschein ist sie die einzige Möglichkeit, sich gegenseitig zu bevollmächtigen. Eine umfassende Vollmacht sollte alle wichtigen Lebensbereiche abdecken: Vermögenssorge, Gesundheitsangelegenheiten, Behördengänge und die Entscheidung über den Wohnsitz. Nur so kann dein Partner beispielsweise weiterhin die Miete von deinem Konto überweisen oder wichtige Verträge für dich kündigen oder anpassen.
Es empfiehlt sich dringend, diese Vollmacht notariell beurkunden oder zumindest bei der Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen. Vor allem Banken akzeptieren privatschriftliche Vollmachten oft nicht, was im Notfall zu einer Handlungsunfähigkeit führen kann. Eine notarielle Vollmacht ist zudem ein starkes Signal an Ärzte und Behörden, dass euer Wille ernst zu nehmen ist.
Patientenverfügung: Würde in jeder Lebenslage
Während die Vollmacht festlegt, wer entscheidet, regelt die Patientenverfügung, wie entschieden werden soll. Hier hältst du schriftlich fest, welche ärztlichen Maßnahmen du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst. Möchtest du lebenserhaltende Maßnahmen? Wie stehst du zur künstlichen Ernährung? Indem du diese Fragen heute beantwortest, entlastest du deinen Partner emotional enorm. Er muss im Ernstfall nicht raten, was dein Wille wäre, sondern kann deine Wünsche klar kommunizieren. Das verhindert Schuldgefühle und sorgt dafür, dass deine Würde gewahrt bleibt.
Finanzielle Absicherung: Den Lebensstandard gemeinsam schützen
Da es für Paare ohne Trauschein keine Witwen- oder Witwerrente gibt, entsteht im Todesfall eines Partners eine massive Versorgungslücke. Wenn ihr euer Leben auf zwei Einkommen aufgebaut habt, kann der Wegfall eines Gehalts den finanziellen Ruin für den Hinterbliebenen bedeuten. Dies gilt umso mehr, wenn Kredite für ein gemeinsames Haus oder eine Wohnung bedient werden müssen. Hier müsst ihr privat vorsorgen, um das fehlende soziale Netz zu ersetzen.
Eine seriöse Finanzplanung für unverheiratete Paare sollte daher immer die Risiken Tod und Erwerbsunfähigkeit abdecken. Es geht darum, dass der Partner in der gewohnten Umgebung bleiben kann und nicht gezwungen ist, in einer Zeit tiefster Trauer auch noch materielle Existenzängste zu durchleiden. Eine kluge Absicherung ist hier eine Investition in den Seelenfrieden beider Partner.
Risikolebensversicherung: Die Steuerfalle „Über Kreuz“ vermeiden
Die Risikolebensversicherung ist das effektivste Instrument, um den Partner für den Todesfall abzusichern. Sie ist kostengünstig und bietet hohe Versicherungssummen. Doch Vorsicht: Bei Paaren ohne Trauschein lauert eine gefährliche Erbschaftsteuerfalle. Wenn du deinen Partner als Begünstigten in deinen Vertrag einsetzt, unterliegt die Auszahlungssumme im Todesfall der Erbschaftsteuer. Da Unverheiratete nur einen Freibetrag von 20.000 Euro haben, würde das Finanzamt bei einer Summe von 100.000 Euro einen erheblichen Teil einfordern.
Die Lösung ist die sogenannte Über-Kreuz-Versicherung. Hierbei versichert Partner A das Leben von Partner B und ist gleichzeitig der Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Partner B versichert umgekehrt das Leben von Partner A. Stirbt nun ein Partner, erhält der Überlebende die Summe aus seinem eigenen Vertrag. Rechtlich gesehen ist dies keine Erbschaft, sondern eine Versicherungsleistung, für die man selbst Beiträge gezahlt hat. Das Geld fließt somit komplett steuerfrei an den Hinterbliebenen. Das ist ein technischer Kniff, der im Ernstfall zehntausende Euro sparen kann.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Das Einkommen sichern
Noch wahrscheinlicher als der frühe Tod ist das Risiko, durch Krankheit oder Unfall den eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Da Paare ohne Trauschein keinen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt gegeneinander haben, ist jeder Partner für seine eigene finanzielle Absicherung verantwortlich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) stellt sicher, dass das Einkommen weiterfließt und ihr nicht auf staatliche Grundsicherung angewiesen seid. Für den Partner bedeutet es eine enorme emotionale Entlastung zu wissen, dass er nicht allein für den gesamten Lebensunterhalt beider aufkommen muss, was die Beziehung in Krisenzeiten zusätzlich belasten könnte.
Wohnen und Eigentum: Das gemeinsame Nest absichern
Ob gemeinsame Mietwohnung oder das eigene Haus – die Wohnsituation ist ein zentraler Punkt der Vorsorge. Ohne Trauschein seid ihr rechtlich nicht automatisch abgesichert, wenn der Partner stirbt oder die Beziehung endet. Klare Verhältnisse schaffen hier Ruhe und verhindern unnötigen Streit. Es ist ein inspirierendes Ziel, sich gemeinsam etwas aufzubauen, doch dieses Vorhaben sollte auf einem soliden rechtlichen Fundament stehen.
Besonders beim Immobilienkauf solltet ihr vorausschauend planen. Wer steht im Grundbuch? Wer zahlt den Kredit ab? Was passiert, wenn einer der Partner den Anteil des anderen erbt? Hier treffen rechtliche und steuerliche Aspekte aufeinander, die eine sorgfältige Gestaltung erfordern, damit das gemeinsame Heim nicht verloren geht.
Der Mietvertrag für Paare ohne Trauschein
In einer Mietwohnung ist es meist sinnvoll, wenn beide Partner als Hauptmieter im Vertrag stehen. So haben beide die gleichen Rechte und Pflichten. Stirbt ein Partner, tritt der andere automatisch in das Mietverhältnis ein. Steht nur ein Partner im Vertrag, sollte der andere zumindest eine schriftliche Bestätigung des Vermieters haben, dass er mit einziehen darf. Im Todesfall des alleinigen Mieters haben Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen zwar ein Eintrittsrecht, doch die Position als Mitmieter ist deutlich sicherer.
Immobilieneigentum: Miteigentum und Erbrecht
Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung solltet ihr beide im Grundbuch stehen. Meist geschieht dies zu gleichen Teilen (50/50). Doch was passiert im Todesfall? Ohne Testament erbt nicht der Partner den Anteil am Haus, sondern die gesetzlichen Erben des Verstorbenen (zum Beispiel dessen Eltern oder Geschwister). Plötzlich gehört das Haus dir zusammen mit deinen Schwiegereltern. Diese könnten eine Auszahlung verlangen oder sogar die Teilungsversteigerung erzwingen.
Um das zu verhindern, ist ein Testament zwingend erforderlich, in dem ihr euch gegenseitig als Erben für den Immobilienanteil einsetzt. Kombiniert dies mit einer Risikolebensversicherung, um eventuelle Pflichtteilsansprüche der Verwandten auszahlen zu können. Nur so bleibt das Haus wirklich in der Hand des überlebenden Partners.
Die Erbschaftsteuer: Ein schmerzhafter Unterschied
Dies ist der Punkt, an dem die Ungerechtigkeit gegenüber Paaren ohne Trauschein am deutlichsten wird. Während Ehegatten einen Freibetrag von 500.000 Euro genießen, steht euch lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro zur Verfügung. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit Steuersätzen zwischen 15 und 30 Prozent belegt. Das bedeutet: Erbst du den Anteil deines Partners an einer Immobilie im Wert von 200.000 Euro, verlangt das Finanzamt Steuern auf 180.000 Euro. Das kann schnell hohe fünfstellige Beträge ausmachen.
Es ist daher essenziell, Liquidität für diesen Steuerfall einzuplanen. Eine Risikolebensversicherung (über Kreuz abgeschlossen, wie oben beschrieben) ist hier die beste Lösung. Das steuerfreie Geld aus der Versicherung kann dann genutzt werden, um die Erbschaftsteuer für das Haus oder andere Vermögenswerte zu bezahlen. So müsst ihr das geliebte Heim nicht verkaufen, nur um die Steuerlast zu bedienen.
Testament und Erbvertrag: Wer bekommt was?
Da es für Paare ohne Trauschein kein gesetzliches Erbrecht gibt, ist ein Testament für euch kein optionales Extra, sondern eine Pflicht. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Das Geld und der Besitz gehen an Eltern, Geschwister oder entferntere Verwandte. Der Partner geht leer aus. Ein Testament zu verfassen, ist eine wundervolle Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und sicherzustellen, dass dein Partner versorgt ist.
Ihr habt zwei Möglichkeiten, eure Erbfolge zu regeln: das Einzeltestament oder den Erbvertrag. Beachtet bitte, dass Unverheiratete kein gemeinschaftliches Testament (das sogenannte „Berliner Testament“) verfassen dürfen. Jeder muss für sich selbst handeln, oder ihr geht einen gemeinsamen, bindenden Weg beim Notar.
Das Einzeltestament
Jeder Partner verfasst ein eigenes, handschriftliches oder notarielles Testament. Darin setzt ihr euch gegenseitig als Alleinerben ein. Das ist flexibel, da jeder sein Testament jederzeit ändern kann. Allerdings bietet es keine Bindungswirkung: Du kannst nicht sicher sein, ob dein Partner sein Testament nicht heimlich geändert hat. Für viele Paare ist dies jedoch ein guter erster Schritt, um überhaupt eine Grundabsicherung zu haben.
Der Erbvertrag
Ein Erbvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden. Er ist eine bindende Vereinbarung zwischen euch beiden. Einseitige Änderungen sind danach kaum noch möglich, es sei denn, ihr habt Rücktrittsklauseln vereinbart. Der Erbvertrag bietet maximale Sicherheit, da sich beide Partner darauf verlassen können, dass die getroffenen Regelungen Bestand haben. Besonders wenn Immobilien im Spiel sind oder ihr euch gegenseitig fest binden wollt, ist dies die seriöseste Lösung.
Partnerschaftsvertrag: Klare Regeln für ein gemeinsames Leben
Ein Partnerschaftsvertrag ist das individuelle Regelwerk eurer Liebe. Er ist vergleichbar mit einem Ehevertrag, aber noch wichtiger, da das Gesetz für euch kaum Standardlösungen bereithält. In einem solchen Vertrag könnt ihr regeln, wer welche Kosten im Alltag trägt, wie gemeinsames Eigentum bei einer Trennung aufgeteilt wird und ob es Ausgleichszahlungen gibt, wenn ein Partner für die Kindererziehung beruflich kürzertritt.
Das Schreiben eines solchen Vertrages ist ein inspirierender Prozess. Er zwingt euch dazu, über eure Werte, eure Ziele und eure Ängste zu sprechen. Wenn alles klar geregelt ist, verschwinden viele potenzielle Streitpunkte schon im Vorfeld. Es ist ein Zeichen von Respekt und Fairness, sich auf Augenhöhe über die materiellen Aspekte des Lebens zu einigen.
Was sollte in einem Partnerschaftsvertrag stehen?
Ein guter Vertrag sollte so individuell sein wie eure Beziehung. Dennoch gibt es Punkte, die für fast jedes Paar ohne Trauschein sinnvoll sind:
- Aufteilung der laufenden Lebenshaltungskosten und Miete.
- Regelung der Eigentumsverhältnisse an Haushaltsgegenständen und Anschaffungen.
- Vereinbarungen über Unterhalt oder Ausgleich bei Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
- Umgang mit gemeinsamen Schulden oder Krediten.
- Regelungen für den Fall einer Trennung: Wer bleibt in der Wohnung? Wie wird gemeinsames Vermögen auseinandergesetzt?
Ein Partnerschaftsvertrag kann privatschriftlich aufgesetzt werden, doch für viele Bereiche – insbesondere wenn es um Immobilien oder Erbverzicht geht – ist eine notarielle Beurkundung erforderlich oder zumindest dringend empfehlenswert, um rechtssicher zu sein.
Kinder in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Wenn Nachwuchs kommt, wird die Vorsorge noch emotionaler und wichtiger. Bei verheirateten Paaren gilt der Ehemann automatisch als Vater, und beide haben das gemeinsame Sorgerecht. Bei Paaren ohne Trauschein ist das anders. Hier müsst ihr selbst aktiv werden, um eure Rechte und Pflichten als Eltern festzulegen. Es ist ein schöner Moment, diese Verantwortung offiziell zu besiegeln und eurem Kind damit die rechtliche Stabilität zu geben, die es verdient.
Wartet mit diesen Schritten nicht bis nach der Geburt. Viele Dinge lassen sich bereits während der Schwangerschaft regeln, sodass ihr euch nach der Ankunft eures kleinen Wunders ganz auf das Kennenlernen konzentrieren könnt.
Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Die Vaterschaftsanerkennung ist der erste Schritt. Sie kann bereits vor der Geburt beim Jugendamt oder Standesamt erfolgen. Erst dadurch wird der Vater rechtlich zum Vater mit allen Unterhalts- und Erbansprüchen für das Kind. Parallel dazu solltet ihr eine Sorgeerklärung abgeben. Ohne diese hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Mit der Sorgeerklärung bekommt ihr das gemeinsame Sorgerecht und entscheidet künftig gemeinsam über alle wichtigen Belange eures Kindes.
Sorgerechtsverfügung: Schutz für den schlimmsten Fall
Was passiert, wenn beiden Elternteilen etwas zustößt? Wer kümmert sich dann um euer Kind? In einer Sorgerechtsverfügung legt ihr fest, wer der Vormund eures Kindes werden soll. Ohne eine solche Verfügung entscheidet das Familiengericht. Es ist ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass euer Kind in einem Umfeld aufwächst, das ihr für es ausgewählt habt. Ihr könnt darin auch Personen benennen, die ihr auf keinen Fall als Vormund wünscht.
Altersvorsorge: Gemeinsam unabhängig bleiben
Ohne Trauschein gibt es keinen Versorgungsausgleich. Wenn ein Partner weniger verdient, weil er sich zum Beispiel um die Kinder kümmert, sammelt er weniger Rentenansprüche. Bei einer Trennung oder im Alter findet kein automatischer Ausgleich statt. Deshalb ist eine eigenständige, private Altersvorsorge für beide Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft von zentraler Bedeutung.
Ihr solltet eure Altersvorsorge als gemeinsames Projekt betrachten. Wenn ein Partner beruflich pausiert, sollte der andere Partner Beiträge in dessen private Rentenversicherung einzahlen. So stellt ihr sicher, dass ihr beide im Alter finanziell unabhängig seid und gemeinsam euren Ruhestand genießen könnt. Es geht darum, Armut im Alter aktiv vorzubeugen und die Gerechtigkeit in der Partnerschaft zu wahren.
Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge
Unverheiratete Partner können die Riester-Förderung individuell nutzen. Wenn ihr Kinder habt, solltet ihr prüfen, wem die Zulagen am meisten bringen. Auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein. Achtet hier jedoch auf das Kleingedruckte: Manche bAV-Verträge zahlen Hinterbliebenenleistungen nur an Ehepartner aus. Es gibt jedoch immer mehr Tarife, die auch Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft begünstigen. Eine Überprüfung eurer Verträge lohnt sich hier definitiv.
Die digitale Vorsorge: Euer gemeinsames Online-Erbe
In unserer modernen Welt findet ein großer Teil unseres Lebens online statt. E-Mails, Social Media, Cloud-Speicher und Krypto-Assets gehören zu eurem digitalen Nachlass. Wer hat die Passwörter? Wer darf die Konten verwalten oder löschen? Für Paare ohne Trauschein ist der Zugriff auf digitale Daten im Notfall oft noch schwieriger als für Ehepaare.
Erstellt eine Liste eurer Accounts und nutzt einen Passwort-Manager mit einer Notfall-Zugriffsfunktion für den Partner. Regelt auch in eurer Vorsorgevollmacht explizit, dass der Partner befugt ist, euren digitalen Nachlass zu verwalten. Dies erspart mühsame Kämpfe mit internationalen Tech-Konzernen und stellt sicher, dass wertvolle digitale Erinnerungen nicht verloren gehen.
Der Notfallordner: Alles an einem Ort
Vorsorge ist nur dann effektiv, wenn sie im Ernstfall sofort greifbar ist. Erstellt euch einen gemeinsamen Notfallordner – physisch und digital. Darin sollten alle Dokumente, Vollmachten, Testamente und Versicherungsverträge gesammelt sein. In einer Krisensituation, in der die Nerven blank liegen, ist dieser Ordner euer organisatorischer Anker. Er gibt euch die Sicherheit, dass ihr sofort handlungsfähig seid.
Geht den Ordner einmal im Jahr gemeinsam durch. Haben sich eure Wünsche geändert? Gibt es neue Verträge? Dieser „Vorsorge-Check“ kann ein schönes Ritual sein, um sich der gemeinsamen Verantwortung und Liebe wieder bewusst zu werden. Es ist ein Projekt, das euch als Paar zusammenschweißt.
Checkliste für euren Notfallordner
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Testamente oder Erbverträge
- Partnerschaftsvertrag
- Risikolebensversicherungen (Über-Kreuz-Policen)
- Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Mietvertrag oder Grundbuchauszüge
- Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen
- Sorgerechtsverfügung
- Liste der Bankverbindungen und wichtigen Passwörter
Die emotionale Seite der Vorsorge
Vorsorge klingt oft nach harten Fakten, Paragrafen und Zahlen. Doch im Kern geht es um Gefühle. Es geht um das Versprechen, füreinander da zu sein – egal was kommt. Wenn ihr euch mit diesen Themen beschäftigt, zeigt ihr einander, wie wichtig ihr euch seid. Es ist eine inspirierende Reise zu mehr Tiefe und Vertrauen in eurer Beziehung.
Sprecht offen über eure Ängste und Wünsche. Die Vorsorge für Paare ohne Trauschein ist eine Chance, eure Partnerschaft aktiv zu gestalten und sie gegen äußere Widrigkeiten zu immunisieren. Wenn ihr wisst, dass alles geregelt ist, könnt ihr eure gemeinsame Freiheit noch intensiver genießen. Ihr habt euer Schicksal selbst in die Hand genommen – das ist die höchste Form der Selbstbestimmung in der Liebe.
FAQ: Häufige Fragen zur Vorsorge ohne Trauschein
Darf ich meinen Partner im Krankenhaus besuchen, wenn er nicht ansprechbar ist?
Grundsätzlich ja, das Besuchsrecht ist meist unproblematisch. Die Schwierigkeit liegt in der Auskunftspflicht der Ärzte. Ohne eine Vorsorgevollmacht oder eine Schweigepflichtentbindung dürfen Ärzte dir keine detaillierten Informationen über den Gesundheitszustand deines Partners geben. Du darfst auch keine Entscheidungen über Operationen oder Behandlungen treffen. Daher ist eine Vorsorgevollmacht für unverheiratete Paare die einzige Möglichkeit, im medizinischen Notfall voll eingebunden zu sein.
Können wir eine gemeinsame Haftpflichtversicherung abschließen?
Ja, die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Tarife für „Paare in häuslicher Gemeinschaft“ an. Ihr müsst nicht verheiratet sein, um einen gemeinsamen Familientarif in der Privathaftpflichtversicherung zu nutzen. Das spart Geld und sorgt dafür, dass ihr beide gleichermaßen abgesichert seid. Es genügt meist eine einfache Mitteilung an den Versicherer, dass ihr zusammenlebt.
Was passiert mit unserem gemeinsamen Haus bei einer Trennung?
Wenn ihr beide im Grundbuch steht, gehört euch das Haus gemeinsam (meist als Bruchteilsgemeinschaft). Bei einer Trennung müsst ihr euch einigen: Entweder einer übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus, oder das Haus wird verkauft und der Erlös geteilt. Könnt ihr euch nicht einigen, kann jeder Partner die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Um dies zu vermeiden, solltet ihr bereits im Vorfeld im Partnerschaftsvertrag Regelungen für den Trennungsfall festlegen.
Ist ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) möglich?
Nein, das gemeinschaftliche Testament ist laut Gesetz ausschließlich Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten. Paare ohne Trauschein müssen entweder zwei Einzeltestamente verfassen oder einen Erbvertrag beim Notar schließen. Ein Erbvertrag bietet dabei eine ähnliche Bindungswirkung wie das Berliner Testament und ist für unverheiratete Paare oft die sicherere Wahl, um gegenseitige Erbansprüche verbindlich festzulegen.
Wie sichern wir uns ab, wenn einer von uns Schulden hat?
Ohne Trauschein haftest du grundsätzlich nicht für die Schulden deines Partners, es sei denn, ihr habt gemeinsame Kreditverträge unterschrieben oder du hast eine Bürgschaft übernommen. Dennoch kann es sinnvoll sein, die Eigentumsverhältnisse an teuren Anschaffungen in einem Partnerschaftsvertrag oder einer Inventarliste festzuhalten. So könnt ihr im Falle einer Pfändung beim Partner nachweisen, welche Gegenstände dir gehören und somit geschützt sind.
Haben wir Anspruch auf Familienversicherung in der Krankenkasse?
Nein, die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nur für Ehegatten und Kinder. Unverheiratete Partner müssen sich jeweils selbst versichern (entweder über den eigenen Job oder freiwillig). Wenn ein Partner kein eigenes Einkommen hat, muss er die Beiträge zur Krankenkasse selbst tragen. Einzige Ausnahme: Die gemeinsamen Kinder können bei einem der beiden Elternteile beitragsfrei mitversichert werden.
Was kostet ein Partnerschaftsvertrag beim Notar?
Die Kosten für einen notariellen Partnerschaftsvertrag hängen vom Geschäftswert ab, also von eurem gemeinsamen Vermögen und dem Umfang der Regelungen. In der Regel liegen die Gebühren zwischen einigen hundert und über tausend Euro. Auch wenn dies im ersten Moment teuer erscheint, ist es eine lohnende Investition in eure Rechtssicherheit. Ein Rechtsstreit bei einer Trennung oder im Erbfall wäre um ein Vielfaches teurer und emotional belastender.
Können wir gemeinsam Kinder adoptieren?
Ja, seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 können auch unverheiratete Paare gemeinsam ein Kind adoptieren. Zuvor war dies nur nacheinander möglich (Sukzessivadoption). Die Anforderungen an die Stabilität der Partnerschaft und die Eignung der Eltern sind jedoch sehr hoch. Das Jugendamt prüft hier sehr genau, ob die nichteheliche Lebensgemeinschaft eine verlässliche Basis für das Kind bietet.
Wie regeln wir den digitalen Nachlass am besten?
Nutzt einen digitalen Nachlassdienst oder einen Passwort-Manager, bei dem ihr euch gegenseitig als Notfallkontakt eintragt. Wichtig ist auch, in der Vorsorgevollmacht explizit den Bereich „Digitaler Nachlass“ aufzuführen. So hat dein Partner die rechtliche Handhabe, gegenüber Diensten wie Google, Facebook oder Banken aufzutreten und Konten zu verwalten, zu kündigen oder in einen Gedenkzustand zu versetzen. Ohne diese Vollmacht verweigern viele Anbieter den Zugriff aus Datenschutzgründen.
Was passiert, wenn wir heiraten, nachdem wir schon vorgesorgt haben?
Sollte es doch noch zum Trauschein kommen, behalten viele eurer privaten Regelungen (wie Vollmachten oder Testamente) erst einmal ihre Gültigkeit. Allerdings ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen massiv (zum Beispiel das Erbrecht und die Steuerfreibeträge). Ihr solltet nach der Hochzeit eure Vorsorgedokumente unbedingt überprüfen und gegebenenfalls anpassen oder durch einen Ehevertrag ersetzen, um das Beste aus beiden Welten zu vereinen.
Gibt es spezielle Versicherungen nur für Unverheiratete?
Es gibt keine speziellen Versicherungen, die nur für Unverheiratete erfunden wurden, aber die Gewichtung ist anders. Da die gesetzlichen Sicherungssysteme fehlen, sind private Krankenzusatzversicherungen, eine starke Berufsunfähigkeitsabsicherung und vor allem die korrekt gestaltete Risikolebensversicherung für euch wichtiger als für viele andere. Ihr baut euch euer eigenes soziales Sicherungssystem mit privaten Bausteinen auf.
Was ist der wichtigste erste Schritt für unsere Vorsorge?
Der wichtigste Schritt ist das Gespräch. Setzt euch zusammen und sprecht offen darüber, was euch wichtig ist und wovor ihr Angst habt. Wenn ihr euch einig seid, erstellt eine Prioritätenliste. Meist stehen die Vorsorgevollmacht und die Risikolebensversicherung ganz oben. Fangt einfach an – Vorsorge muss nicht perfekt starten, aber sie muss starten. Auf Vorsorge-Know-How.de findest du alle Informationen, um diesen Weg Schritt für Schritt zu gehen.