Immobilienfinanzierung

 

Weitere Informationen zur Eigenheimrente finden Sie im Themenschwerpunkt Wohn-Riester.

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Das ABC der Immobilienfinanzierung.

Wohn-Riester im Überblick

Mit Riesterförderung ins Eigenheim?

Zum 1. Januar 2008 ist das neue „Eigenheimrente-Gesetz“, besser bekannt als „Wohn-Riester“, in Kraft getreten. Mit Hilfe der Riester-Förderung soll es mehr Menschen möglich gemacht werden, im Alter in den eigenen vier Wänden zu leben.

Nur ein begrenzter Personenkreis ist förderberechtigt

Die Riester-Rente ist in erster Linie für Arbeitnehmer und Beamte gedacht, die sich mit staatlicher Förderung eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen wollen. Unmittelbar förderberechtigt sind darüber hinaus beispielsweise auch Landwirte, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige, Mitglieder der Künstlersozialversicherung und geringfügig Beschäftigte, sofern sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben.

Das wird gefördert:

  • Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnung (oder eines lebenslangen Wohnrechts) bzw. eines selbstgenutzten Hauses.
  • Voraussetzungen: Die Immobilie ist Hauptwohnsitz und stellt den Lebensmittelpunkt dar. Sie wird vom Förderberechtigten selbst bewohnt. Sie muss nach dem 31.12.2007 gekauft oder hergestellt worden sein.
  • Außerdem werden die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnung (bei Rentenbeginn) und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung gefördert.
  • Nicht gefördert werden z.B. Ferienwohnungen/Zweitwohnsitze sowie vermietete Immobilien.

Zwei Wege führen zum Wohn-Riester

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, die Riester-Förderung für eine Immobilie zu nutzen: Entweder entnimmt der Versicherte Geld aus einem bestehenden Riester-Vertrag, etwa aus einem Banksparplan, um ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben. Oder er wählt ein Produkt, das gezielt als Wohn-Riester-Lösung konzipiert worden ist, etwa einen riesterfähigen Bausparvertrag oder einen riesterfähigen Immobilienkredit.

Förderung während der Ansparphase, dafür Besteuerung im Ruhestand

  • Das Prinzip: Wer Beiträge in seinen Riester-Vorsorgevertrag einzahlt, erhält in vielen Fällen nicht nur staatliche Zulagen, sondern kann seine Aufwendungen darüber hinaus steuerlich als Sonderausgaben absetzen.
  • Wie bei allen Riester-Varianten: Neben der Grundzulage von 154 Euro jährlich steuert der Staat für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro bei, für seit 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Der Sonderausgabenabzug beträgt maximal 2.100 Euro.
  • Im Ruhestand unterliegen alle Riester-Produkte der nachgelagerten Besteuerung. Da aber kein Geld an den Versicherten fließt, wird die Höhe der Steuer über das (fiktive) Wohnförderkonto errechnet.

Wann Sie die Riester-Förderung zurückzahlen müssen

Auch bei der Eigenheimrente gilt das Riester-Prinzip: Wer sein angespartes Geld förderschädlich verwendet, muss sämtliche Zulagen sowie die Steuerersparnis zurückzahlen. Neben dem vom Gesetzgeber bei allen Riester-Varianten als förderschädlich erachteten Aktionen – etwa die Übertragung des Guthabens auf einen Lebensgefährten – ist beim Wohn-Riester folgendes nicht erlaubt:

  • Verkauf der Immobilie (Ausnahme: Der Förderberechtigte investiert wieder in ein Riester-Produkt oder in eine begünstigte Immobilie.)
  • Vermietung der Immobilie (Ausnahme: Der Förderberechtigte muss aus beruflichen Gründen umziehen und vermietet zeitlich befristet.)

Wichtig zu wissen: Die Forderung nach förderunschädlichem Verhalten endet nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand, sondern erst 20 Jahre später! Auch Rentner dürfen eine riestergeförderte Immobilie nicht verkaufen oder vermieten.

Vorteile…

  • Das wichtigste Argument: Nach dem Ende der Eigenheimzulage eröffnet der Wohn-Riester Personengruppen den Weg zum eigenen Häuschen, die sonst an der Finanzierung gescheitert wären. Gerade bei kinderreichen Familien summieren sich die Zulagen über die Jahre hinweg zu einem bemerkenswerten Betrag.
  • Weiteres Plus: Der Riester-Sparer profitiert nicht erst im Alter von den staatlichen Zulagen. Er kann die Immobilie und die Förderung sofort für sich und seine Familie nutzen.

… und Nachteile

Die drei am häufigsten genannten Kritikpunkte:

  • Das Konzept von Wohn-Riester setzt auf einen Lebensweg ohne Störfälle– immer am gleichen Ort ansässig, keine Scheidung, auch im Ruhestand genug Geld für die Versteuerung etc. Selbst 20 Jahre nach Renteneintritt spielen diese Aspekte noch eine Rolle!
  • Wer eine Immobilie kauft, kann üblicherweise später – wenn die Kinder ausgezogen sind und das Haus zu groß geworden ist – in eine kleinere Wohnung umziehen und die Mieteinnahmen als zusätzliches Einkommen nutzen. Dieses Vorgehen sieht Wohn-Riester nicht vor.
  • Der Begriff Eigenheimrente täuscht: Der Wohn-Riester-Sparer bekommt im Alter kein zusätzliches Geld ausgezahlt. Er muss hingegen für ein Einkommen, das er gar nicht bekommt, Steuern zahlen. Das heißt, er kann zwar mietfrei wohnen, hat aber eine erhöhte Steuerlast.

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