Immobilienfinanzierung

 

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Das ABC der Immobilienfinanzierung.

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten wollen

Tipps für Kapitalanleger.

Nicht jeder Immobilienbesitzer will in seinem Eigenheim auch von Anfang an selbst wohnen. Häufig kaufen Eltern beispielsweise ein kleines Appartement in der Stadt, das zunächst vermietet werden, später aber den studierenden Kindern zur Verfügung stehen soll. Oder ein Ehepaar mit Häuschen im Grünen erwirbt schon in mittleren Jahren eine barrierefrei gebaute Eigentumswohnung, in die es später – wenn die Kinder längst aus dem Haus sind und das Treppensteigen vielleicht nicht mehr so leicht fällt – umziehen kann.

Tipp 1: Wohn-Riester ist nicht geeignet.

Nur ständig selbst bewohnte Immobilien sind riestergefördert. Sie können also beispielsweise nicht den Erwerb einer Wohnung, in die Sie oder Ihre Kinder erst in einigen Jahren einziehen wollen, fördern lassen.

Tipp 2: Sprechen Sie vor Abschluss eines Darlehens mit Ihrem Steuerberater.

Informieren Sie sich über Kombi-Darlehen: Bei einem Lebensversicherungsdarlehen etwa wird nicht laufend getilgt, sondern der Immobilienbesitzer zahlt nur Zinsen und spart gleichzeitig in einer Kapitallebensversicherung an. Als Vermieter kann er die Zinsen als Werbungskosten steuerlich geltend machen – somit kann diese Variante unter dem Strich deutlich günstiger als ein Annuitätendarlehen sein.  
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Tipp 3: Machen Sie bei allen Gesprächen deutlich, dass Sie vermieten wollen.

Zwar bekommen Sie dann vermutlich Absagen bei einigen Fördermodellen, die nur den Erwerb von Eigenheimen unterstützen. Sie ersparen sich aber unliebsame Überraschungen, wenn Sie erwartete Zuschüsse doch nicht erhalten oder gar zurückzahlen müssen.

Tipp 4: Denken Sie bei der Finanzplanung schon an die Abschreibung.

Wieder ein Thema für Ihren Termin mit dem Steuerberater: Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus vermieten, können Sie die Kosten für Anschaffung, Herstellung bzw. Sanierung – ohne den Grundstückswert – abschreiben. Hier macht es übrigens einen Unterschied, ob Sie gekauft oder gebaut haben; zudem gibt es Sonderregelungen für denkmalgeschützte Gebäude.


Besprechen Sie mit einem Fachmann, wie sich die Abschreibungsmöglichkeiten – auch im Hinblick darauf, dass Sie später einmal vielleicht die Wohnung selbst beziehen werden oder Ihre Kinder mietfrei darin wohnen werden – für Sie finanziell auswirken.

Tipp 5: Belege für das Finanzamt gut aufheben!

Bereits im Jahr des Immobilienerwerbs können Sie Disagio, Notar-, Anwalts- und Gerichtskosten, Bereitstellungszinsen sowie die Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts absetzen.


In den Folgejahren können Sie weitere Steuervorteile nutzen – zum Beispiel bei laufenden Kosten, für die Verwaltung der Mietwohnung, Aufwendungen vor Beginn der Vermietung und beim Mieterwechsel, Kreditzinsen, Kontoführungsgebühren, Grundsteuer sowie bei Versicherungsbeiträgen.

Auch Investitionen können steuerlich geltend gemacht werden. Zudem sind Vermieter bei Dienstleistungsrechnungen nicht an dieselbe Höchstgrenze wie Eigennutzer gebunden.

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