Bereits im Jahr des Immobilienerwerbs können Sie Disagio, Notar-, Anwalts- und Gerichtskosten, Bereitstellungszinsen sowie die Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts absetzen.
In den Folgejahren können Sie weitere Steuervorteile nutzen – zum Beispiel bei laufenden Kosten, für die Verwaltung der Mietwohnung, Aufwendungen vor Beginn der Vermietung und beim Mieterwechsel, Kreditzinsen, Kontoführungsgebühren, Grundsteuer sowie bei Versicherungsbeiträgen.
Auch Investitionen können steuerlich geltend gemacht werden. Zudem sind Vermieter bei Dienstleistungsrechnungen nicht an dieselbe Höchstgrenze wie Eigennutzer gebunden.