bAV-Lexikon

Die betriebliche Altersvorsorge - von A wie Alterseinkünftegesetz bis Z wie Zusageformen.

 

CTA-Modell

Die Abkürzung CTA steht für Contractual Trust Arrangement. Unter einem CTA-Modell versteht man eine vom Unternehmen rechtlich getrennte Treuhand-Gesellschaft, in die bestimmte Vermögensgegenstände, die beispielsweise für die Erfüllung von Pensionszusagen bestimmt sind, ausgegliedert werden.


Immer mehr Unternehmen in Deutschland bilanzieren nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Die in Deutschland traditionell erteilten Pensionszusagen sind hierbei störend, da eine solche Konstruktion in anderen Ländern unbekannt ist.


Ein CTA-Modell bietet Unternehmen die Möglichkeit, Pensionszusagen vergleichsweise einfach auszulagern. Die zugesagten Leistungen werden in Form von Rückdeckungsversicherungen vom übrigen Betriebsvermögen getrennt und mit Hilfe eines Gruppen-CTA abgesichert. Treuhandverträge stellen sicher, dass das Vermögen im Falle einer Insolvenz geschützt ist und nicht für andere Zwecke verwendet werden kann.


Dank der Treuhandkonstruktion werden die Mittel als zweckgebundenes Versorgungsvermögen (plan assets) anerkannt. Nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften werden die plan assets in der Bilanz mit den Pensionsverpflichtungen (pension obligations) verrechnet. Die Bilanz verkürzt sich somit.

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