Die meisten denken: Mich trifft es nicht. Doch immerhin jeder vierte Arbeitnehmer wird erwerbsgemindert. Und nicht Unfälle sind hierfür die Ursache Nummer eins, sondern Krankheiten.


Arbeitnehmer erhalten im Falle einer Erwerbsminderung zwar meist Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung. Viele überschätzen die Höhe der zu erwartenden Rentenzahlungen jedoch deutlich. Und selbst den Betroffenen ist oft nicht bekannt, dass es für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1961 keinen (staatlichen) Berufsunfähigkeitsschutz mehr gibt.

 

Wie erkennt man eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung? 

 

Der Versicherungsbetriebswirt Wolfgang Hiemer erläutert, was es bei der Wahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten gilt.

Sie finden den kompletten Text und viele weitere Infos als PDF-Datei im Downloadcenter.

Berufs- oder erwerbsunfähig?

Kleiner Unterschied, große Wirkung.

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Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung – diese Begriffe werden häufig wie Synonyme verwendet: Viele Arbeitnehmer haben sich noch keine Gedanken über den Unterschied von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gemacht.

Berufsunfähigkeit

Wer wegen gesundheitlicher Probleme dauerhaft seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, ist berufsunfähig. Beispiel: Ein Chirurg kann aufgrund einer Wirbelsäulenerkrankung nicht mehr im Stehen arbeiten (und somit nicht mehr operieren). In diesem Fall leistet – vorausgesetzt natürlich, dass die jeweiligen Vertragsbedingungen erfüllt sind, die erforderlichen Atteste vorliegen etc. – eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.


Berufsunfähig bedeutet jedoch nicht erwerbsunfähig. Theoretisch könnte der oben genannte Facharzt ja eine sitzende Tätigkeit ausüben, z.B. als Arzt in der Forschung, oder aber in einer anderen Branche mit einer völlig anderen Tätigkeit arbeiten, z.B. als Pförtner.


Wichtig zu wissen: Früher umfasste die gesetzliche Rentenversicherung einen Berufsunfähigkeitsschutz für alle Mitglieder. Seit einer grundlegenden Reform vor einigen Jahren ist dies anders: Wer 1961 oder später geboren ist, kann bei Berufsunfähigkeit keine Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung mehr erwarten!

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähig bedeutet im Gegensatz zu berufsunfähig, dass eine Person gar nicht oder zumindest nur sehr eingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen kann. Im üblichen Sprachgebrauch wird Erwerbsunfähigkeit als Entsprechung zu Berufsunfähigkeit benutzt.

 

Auch private Versicherungen bieten oft Erwerbsunfähigkeitsschutz an. Die gesetzliche Rentenversicherung jedoch verwendet die Begriffe Erwerbsminderung und eingeschränkte Erwerbsfähigkeit:

Erwerbsminderung

Bei Erwerbsminderung oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit leistet die gesetzliche Rentenversicherung – vorausgesetzt, der Versicherte hat wie gefordert Wartezeit und Pflichtbeiträge erfüllt.

 
Nicht vergessen: Junge Arbeitnehmer haben keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Nur bei älteren Versicherten spielt ihre frühere Tätigkeit eine Rolle; für sie gibt es noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Doch auch hier gilt: Die Höhe der Leistungen wurden in den letzten Jahren deutlich gekürzt.

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